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Sie übernehmen ein Mandat, holen den Grundbuchauszug ein — und sehen in Abteilung II eine eingetragene Last: Wohnrecht, Nießbrauch oder beides. Der eingetragene Berechtigte lebt vielleicht noch, lebt vielleicht nicht mehr, wohnt vielleicht seit Jahren nicht mehr im Objekt. Der Verkaufswert, den Sie dem Nachlassgericht oder dem Betreuungsgericht vorlegen müssen, ist damit kein einfacher Vergleichswert mehr. Er ist das Ergebnis einer rechtlich und methodisch korrekten Barwertberechnung.
Was hier schiefgehen kann, hat Gewicht: Ein Gutachten, das die Wertminderung durch eine Dienstbarkeit nicht korrekt abbildet, hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Ein Verkaufspreis, der die Restnutzungsdauer nicht berücksichtigt, kann eine Genehmigungspflicht auslösen und das Verfahren stoppen. Und eine Löschungsbewilligung, die ohne Nachweis der Geschäftsfähigkeit des Berechtigten eingeholt wurde, ist anfechtbar.
Beide Rechte sind als beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen und wirken gegenüber jedem Erwerber. Der wesentliche Unterschied für die Mandatsführung liegt in der Reichweite:
Für die Wertminderung ist die Abgrenzung relevant, weil sie bestimmt, welcher Nutzungsvorteil dem Berechtigten zugerechnet wird. Ein Nießbrauch auf ein Mehrfamilienhaus, aus dem der Berechtigte Mieteinnahmen erzieht, mindert den Wert anders als ein Wohnrecht auf eine einzelne Wohnung derselben Liegenschaft.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) verlangt, dass alle wertbeeinflussenden Merkmale — darunter öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Beschränkungen — sachgemäß berücksichtigt werden (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV). Die anerkannte Praxis gliedert sich in drei Schritte:
Zunächst wird der Verkehrswert des Objekts ohne Belastung nach einem der drei anerkannten Verfahren ermittelt — Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren, je nach Objekttyp und Datenlage.
Der jährliche Nutzungsvorteil des Berechtigten — der ortsübliche Mietwert der genutzten Fläche oder die tatsächlich erzielbaren Mieteinnahmen beim Nießbrauch — wird mit einem Barwertfaktor multipliziert. Dieser Faktor ergibt sich aus der statistischen Restlebenserwartung des Berechtigten und dem angesetzten Zinssatz. Als anerkannte Grundlage gelten die Barwertfaktoren-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen, die auch für die erbschaftsteuerliche Bewertung verbindlich sind und in der gerichtlichen Praxis als belastbare Quelle akzeptiert werden.
Der kapitalisierte Barwert der Last wird vom unbelasteten Verkehrswert abgezogen. Dieser wertgeminderte Verkehrswert — und nicht der unbelastete — ist die Grundlage für jede Genehmigungs- und Haftungsfrage.
Stand: Die verlinkten Barwertfaktoren des BMF werden regelmäßig aktualisiert. Prüfen Sie stets die aktuelle Tabelle für den relevanten Bewertungsstichtag. Stand der Verlinkung: Oktober 2026.
Bevor eine Bewertung beauftragt oder ein Verkaufsverfahren eingeleitet wird, sind vier Punkte zu klären:
Der Erwerber kauft das Objekt und übernimmt die Dienstbarkeit. Der Kaufpreis spiegelt die Wertminderung wider. Dieser Weg ist rechtlich unkompliziert, setzt aber einen Markt für belastete Objekte voraus. Bei einem langen Nießbrauch eines jungen Berechtigten ist der Käuferkreis erheblich eingeschränkt. Für das Gericht ist entscheidend, dass der erzielte Preis dem wertgeminderten Verkehrswert entspricht und durch ein methodisch nachvollziehbares Gutachten belegt ist.
Der Berechtigte erhält eine Einmalzahlung und erteilt die notariell zu beurkundende Löschungsbewilligung. Das Objekt kann dann unbelastet veräußert werden. Die Ablösesumme orientiert sich in der Regel am kapitalisierten Barwert des Rechts. Ist der Berechtigte selbst unter Betreuung oder minderjährig, kann die Erteilung der Bewilligung betreuungs- oder vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung bedürfen. Orientierungshinweis: Die Genehmigungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; im Zweifelsfall ist anwaltliche Klärung zu empfehlen.
Bei hohem Lebensalter des Berechtigten oder einer absehbar kurzen Restlebenserwartung kann der Unterschied zwischen belastetem und unbelastetem Wert geringer sein als die Kosten und das Verhandlungsrisiko einer Ablösung. Diese Option setzt voraus, dass das Mandat eine Wartezeit zulässt. Bei einem dringend zu liquidierenden Nachlass scheidet sie regelmäßig aus.
Sowohl beim Betreuungsgericht — bei genehmigungspflichtigen Grundstücksgeschäften nach § 1850 BGB — als auch beim Nachlassgericht ist die Kernfrage dieselbe: Entspricht der Verkaufspreis dem Verkehrswert des Objekts in seinem tatsächlichen, belasteten Zustand?
Ein häufiger Grund für Verzögerungen in der Genehmigungsprüfung ist ein Gutachten, das den Verkehrswert ohne Belastung ausweist und den für das belastete Objekt vorgesehenen Preis nicht nachvollziehbar herleitet. Das Gericht sieht dann keine Grundlage für die Genehmigung und fordert Ergänzungen oder ein zweites Gutachten an.
Ein gerichtsverwertbares Gutachten für ein belastetes Objekt enthält mindestens:
Erfahrungsgemäß sind es drei Konstellationen, die zu Nachforderungen durch das Gericht oder zu Verzögerungen im Verfahren führen:
Für eine fundierte Einschätzung des Verfahrens — ob Gutachten, Ablösung oder Verkauf mit Last — sind folgende Unterlagen hilfreich:
Diese Unterlagen beschleunigen die Einschätzung des Verfahrens erheblich, sind aber keine Voraussetzung für eine erste Kontaktaufnahme.
immozeit erstellt ImmoWertV-konforme Verkehrswertgutachten für belastete Objekte — mit vollständiger Darstellung der Wertminderung durch Wohnrecht oder Nießbrauch, nachvollziehbarer Barwertberechnung und einer auf den Verwendungszweck abgestimmten Dokumentation für das Genehmigungs- oder Nachlassverfahren. Das Gutachten benennt ausdrücklich den unbelasteten und den wertgeminderten Verkehrswert, damit das Gericht beide Zahlen unmittelbar vergleichen kann.
Darüber hinaus begleitet immozeit den Verkaufsprozess für Mandate: Marktansprache für belastete Objekte, Abstimmung mit Kaufinteressenten zu Lastübernahme oder Ablösung, Vorbereitung der verfahrensrelevanten Unterlagen. immozeit hat seinen Sitz in Kornwestheim. Außerhalb von Baden-Württemberg arbeitet immozeit mit zertifizierten Partnern vor Ort zusammen; eigene Niederlassungen in anderen Regionen bestehen nicht.
Wenn Sie für ein Mandat eine Wertermittlung oder eine Vermarktungseinschätzung zu einem belasteten Objekt benötigen, nutzen Sie das Formular auf dieser Seite. Bitte schildern Sie kurz den Mandatstyp (Nachlasspflege, Betreuung, Insolvenz), das Objekt und die eingetragene Last. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zum Zeitrahmen für Gutachten und Verfahren.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit Nachlass
Das Redaktionsteam von Immozeit Nachlass. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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